LEGO© Vs. Johnnys World – Urteil
LEGO© Vs. Johnnys World – Urteil
Nach einer Verhandlung im Mai zwischen Lego A/S und der Steingemachtes GmbH wurde vom Landgericht Düsseldorf das Urteil gesprochen.
Zur Erinnerung: Ursprung des Verfahrens, war die Beanstandung von Seitens LEGO© diverser Minifiguren der Firma QMan. Die Ähnlichkeit wäre zu groß.
Das Urteil ist, wie zu erwarten war, zu Gunsten der LEGO A/S ausgegangen. Das Urteil, welches einlesbar ist, lässt allerdings offensichtlich viele Fragen offen und klärt wieder einmal nicht die berechtigte Frage, was alternative Klemmbausteinhersteller machen müssen, um Minifiguren herzustellen, die die 3D-Marke von LEGO© nicht verletzen.
Justbricks.de hat sich ausführlich mit dem Urteil befasst und viele Punkte hinterfragt und beleuchtet. Auch Thorsten Klahold der Steingemachtes GmbH geht auf Johnnys World mit seinen Abonenten das Gerichtsurteil durch und geht auf viele Einzelheiten ein.
Thorsten Klahold hat die Möglichkeit gegen das Urteil vorzugehen und in die nächste Instanz zu ziehen. Ob er es machen wird, steht noch nicht fest.
Meine Meinung
Ich verstehe es einfach nicht. Meiner Meinung nach und nach den Ausführungen von Thorsten zu urteilen, läuft hier soviel falsch. Wenn in einem Gerichtsprozess keinerlei Platz für Argumentation gegen den Ankläger ist und vom Gericht vermeindlich blind den Aussagen des Klägers gefolgt wird, ohne zu hinterfragen oder sich mit der Materie wirklich zu beschäftigen, denn stimmt was nicht.
Wenn wir als Verbraucher von einem Richter als fast schon dumm hingestellt werden und man unterstellt, dass wir nicht in der Lage sind Figuren zu unterscheiden, dann stimmt was nicht.
Nicht falsch verstehen: Jeder hat das Recht seine Marke zu verteidigen und das ist auch wichtig! Es darf keine 1:1 Plagiate von geschützten Marken geben. Das steht absolut nicht zur Debatte. Ich bin selbst großer Fan von LEGO© Minifiguren. Aber hier gibt es Hersteller, die durchaus bemüht sind, sich von LEGOs© Minifigur zu unterscheiden. Hier gibt es Händler, wie die Steingemachtes GmbH, die keinerlei Absicht haben 1:1 Kopien in den Markt einzuführen und dann findet eine völlig einseitige Betrachtung statt. Gegen den kleinen Händler, für den großen Konzern. Sowas geht nicht. Ein Gericht sollte objektiv und faur urteilen, denn vor dem Gericht sind alle gleich!