Steingemachtes verzichtet auf 2. Instanz
Steingemachtes verzichtet auf 2. Instanz
Ihr konntet bereits über das laufende Verfahren, sowie über das Urteil zum Rechtsstreit LEGO@ Vs. Steingemachtes lesen. Thorsten Klahold hatte sich gegen die Abmahnung des dänischen Klemmbausteinherstellers gewehrt.
Nach einem Urteil, was zahlreiche Fragen aufwarf, wurde LEGO@ Recht gegeben. Nun hatte Thorsten Klahold mit seiner Steingemachtes GmbH die Möglichkeit in einer Frist Widerspruch einzulegen.
In einem Video auf Johnnys World verkündete Klahold nun, warum er diese Möglichkeit nicht wahrnehmen würde. Dabei führt er mehrere Gründe an, die durchaus einleuchten und die Entscheidung nachvollziehbar machen.
Thorsten Klahold will sich einfach wieder schöneren Dingen widmen, nimmt Erfahrungen aus dem Rechtsstreit und dem Urteil mit und betont noch einmal, wie gerührt er von dem Rückenhald der Community sei.
Meine Meinung
Ich kann diese Entscheidung nachvollziehen und unterschreiben. Die Gründe, die Thorsten anführt sind vielfältig aber absolut nachvollziehbar.
Wie Thorsten auf Johnnys World zeigt, sind durch das merkwürdige Urteil wenigstens einige Punkte zum Vorschein gekommen, die klar machen, welche Formen eine Minifigur haben darf oder nicht haben darf, um mit voller Berechtigung auf dem deutschen Markt vertrieben zu werden.
Wenn wenigstens das aus einem sehr einseitigen Rechtsstreit entsteht, ist auch schon viel getan und man kann Thorsten Klahold nur alles Gute für seine weiteren Projekte wünschen und vielen Dank für seine Mühen!